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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Memberboost Consulting GmbH, Sonnenstr. 1, 72458 Albstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Tim Kromat und Adam Biegon, Handelsregister: HRB 769608 am Amtsgericht Stuttgart

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Memberboost Consulting GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der individuellen Angebote von Memberboost Consulting GmbH und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Memberboost GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Memberboost GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Memberboost GmbH auf eine Korrespondenz Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Memberboost GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen

(1) Memberboost Consulting GmbH erbringt vorwiegend für Fitness- und Gesundheitsdienstleister (auch EMS-, Personal Training und Kampfsportanbieter) Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Onlinemarketing, Neukundengewinnung, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting.  Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Memberboost Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Kunden.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Memberboost Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Memberboost Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Memberboost Consulting GmbH unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich. Sofern Memberboost Consulting GmbH etwaige Rechtstexte zur Verfügung stellt, handelt es sich ausschließlich um Platzhalter.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Memberboost Consulting GmbH nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von Memberboost Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Memberboost GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Memberboost Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Memberboost Consulting GmbH in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Memberboost Consulting GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern Memberboost Consulting GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

(10) Der Kunde hat die für etwaige Support-Dienstleistungen von Memberboost GmbH notwendigen technischen Voraussetzungen sicherzustellen (zB vorhandener Messenger-Chat, WhatsApp).

§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von Memberboost Consulting GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-5.

(2) Memberboost Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Memberboost Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Memberboost GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Memberboost Consulting GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Memberboost Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Memberboost Consulting GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 4 Zustandekommen von Verträgen, Beginn der Vertragslaufzeit

(1) Der Vertragsschluss zwischen Memberboost Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag der Versendung des ersten fertigen Kampagnen-Entwurfs durch Memberboost Consulting GmbH an den Kunden. Kündigungsfristen berechnen sich ab diesem Zeitpunkt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Memberboost Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Memberboost Consulting GmbH erfolgt sofort nachRechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Memberboost Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Memberboost Consulting GmbH ist anders lautend. Eine Memberboost Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Memberboost Consulting GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Memberboost Consulting GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Memberboost Consulting GmbH anzufragen.

(4) Memberboost Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Memberboost Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2
Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die von den Parteien individuell vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung (auch vor Beginn der Vertragslaufzeit) ist ausgeschlossen.

(2) Sofern individuell keine abweichenden Kündigungsfristen vereinbart wurden, gilt die im Angebot beschriebene Kündigungsfrist

(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Absender der Kündigung ist für den fristwahrenden Zugang beweisbelastet.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt[AB1] .

(6) Die Pausierung des Vertrags ist ausgeschlossen, es sei denn Memberboost Consulting GmbH stimmt einer Pausierungsanfrage des Kunden ausdrücklich zu.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Memberboost GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Memberboost Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Memberboost Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.[AB2]

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Memberboost Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Memberboost Consulting GmbH in Verzug, ist Memberboost Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Memberboost Consulting GmbH kann die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Memberboost Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Memberboost Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Memberboost Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Memberboost Consulting GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

§ 10 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf die Buchung von Onlinemarketingmaßnahmen / Recruiting gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Memberboost GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(2) In Bezug auf die Buchung über die Erstellung von Webseiten (nicht: Landingspages) gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes, zeitlich und räumlich nicht begrenztes Nutzungsrecht (öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Übertragung des Bearbeitungsrechtes.

(3) Die Überlassung von Quellcode/Quelltext wird von Memberboost Consulting GmbH nicht geschuldet.

(4) Absätze 1 und 2 gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Memberboost Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(5) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Memberboost GmbH über.

(6) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) Memberboost GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Memberboost GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Memberboost Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass Memberboost Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Memberboost GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 12 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Memberboost Consulting GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Memberboost Consulting GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Memberboost GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Memberboost GmbH.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Memberboost GmbH und der Kunde werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 02.09.2022 © Vervielfältigung verboten